Abmahnungswelle gegen Himalaya Salz
Mehrere Abmahnvereine gehen gegen Bioläden vor, die „Himalaya-Salz“ verkaufen. Darauf hat die Firma Hurtig Natur aus hingewiesen, die diese Salze importiert und weiterverkauft. Sie bietet betroffenen Kunden Hilfestellung an.
Presseinformation
Im April 2010 entschied das Landgericht Braunschweig jedoch, dass keine Irreführung vorliege (Az: 22 O 2599/09). Um Fristverlängerung bitten Sven Hurtig rät betroffenen Läden, im Falle einer solchen Abmahnung sofort den Großhändler und Natur Hurtig zu benachrichtigen. Zudem solle per Fax und Post um Fristverlängerung gebeten werden. Kurz vor Ablauf der Fristverlängerung solle der Laden
unter Verweis auf das aktuelle Urteil des Landgerichts Braunschweig die Unterlassungserklärung verweigern und auf die Firma Natur Hurtig als Hersteller verweisen. Entsprechende Formulare hat das Unternehmen für die betroffenen Läden bereitgestellt.
habe. „Damals wurde der Lebensmittelüberwachung vom Himalaya-Experten der geologischen Fakultät der Bergakademie Freiberg in Sachsen, Prof. Ratschbacher, bestätigt, dass das Salt Range eindeutig zur Deformationszone des westlichen Himalaya gehört“. Auch andere Experten hätten dies inzwischen bestätigt.
Deshalb ist Sven Hurtig nur zu einem Zugeständnis bereit. Auf der Verpackung soll künftig mit dem Zusatz „Salt Range“ auf den Abbauort hinweisen. Ob der auch wettbewerbsrechtlich gesehen im Himalaya liegt, wird voraussichtlich in zwei oder drei Jahren der Bundesgerichtshof entscheiden müssen.
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Copyright © 2010 BioHandel Blog. Posted By Horst On 21. Mai 2010 @ 11:50 Alle Rechte vorbehalten. BioHandel Blog » Einzelhandel: Abmahnungswelle gegen Himalaja-Sal…
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