Abmahnungswelle gegen Himalaya Salz

Mehrere Abmahnvereine gehen gegen Bioläden vor, die „Himalaya-Salz“ verkaufen. Darauf hat die Firma Hurtig Natur aus hingewiesen, die diese Salze importiert und weiterverkauft. Sie bietet betroffenen Kunden Hilfestellung an.

Presseinformation

Der „Verein für lauteren Wettbewerb“ in Hamburg hat in den vergangenen Wochen zehn norddeutsche Bioläden abgemahnt, die Himalaya-Salz von Natur Hurtig führen. Wie Geschäftsführer Sven Hurtig mitteilte, erhielten die Läden eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und einer anhängenden Rechnung und eine Frist von nur wenigen Tagen gesetzt. Die Rechnung belief sich jeweils auf 220,15 Euro, als Vertragsstrafe waren 5.100 Euro angegeben.
Ähnliche Abmahnungen gegen Himalaya-Salz verschickt seit geraumer Zeit auch der „Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe“, Köln. Die Landgerichte Itzehoe und Braunschweig fällten im vergangenen Jahr Urteile, wonach die Bezeichnung tatsächlich irreführend sei.

Im April 2010 entschied das Landgericht Braunschweig jedoch, dass keine Irreführung vorliege (Az: 22 O 2599/09). Um Fristverlängerung bitten Sven Hurtig rät betroffenen Läden, im Falle einer solchen Abmahnung sofort den Großhändler und Natur Hurtig zu benachrichtigen. Zudem solle per Fax und Post um Fristverlängerung gebeten werden. Kurz vor Ablauf der Fristverlängerung solle der Laden
unter Verweis auf das aktuelle Urteil des Landgerichts Braunschweig die Unterlassungserklärung verweigern und auf die Firma Natur Hurtig als Hersteller verweisen. Entsprechende Formulare hat das Unternehmen für die betroffenen Läden bereitgestellt.
Sollte der Abmahnverein dennoch Interesse an einem Rechtsstreit zeigen und den Ladner verklagen, werde man den Prozess stellvertretend und auf eigene Kosten führen, verspricht Natur Hurtig in einem Kunden-Info. Hurtig will Abbauort präzisieren Inhaltlich argumentieren die Abmahnvereine, dass das Himalaya-Salz in der pakistanischen Salt Range abgebaut werde, einer „etwa 800 Meter hohen grau-braunen Hügelkette, die mit dem Himalaya Massiv nichts zu tun hat“. Sven Hurtig hält dagegen, dass man diese Diskussion bereits 2007 mit der Lebensmittelbehörde Chemnitz geführt
habe. „Damals wurde der Lebensmittelüberwachung vom Himalaya-Experten der geologischen Fakultät der Bergakademie Freiberg in Sachsen, Prof. Ratschbacher, bestätigt, dass das Salt Range eindeutig zur Deformationszone des westlichen Himalaya gehört“. Auch andere Experten hätten dies inzwischen bestätigt.

Deshalb ist Sven Hurtig nur zu einem Zugeständnis bereit. Auf der Verpackung soll künftig mit dem Zusatz „Salt Range“ auf den Abbauort hinweisen. Ob der auch wettbewerbsrechtlich gesehen im Himalaya liegt, wird voraussichtlich in zwei oder drei Jahren der Bundesgerichtshof entscheiden müssen.

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Copyright © 2010 BioHandel Blog. Posted By Horst On 21. Mai 2010 @ 11:50 Alle Rechte vorbehalten. BioHandel Blog » Einzelhandel: Abmahnungswelle gegen Himalaja-Sal…
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